Wenn Sie momentan nicht über Zahlungsmittel verfügen, diese
aber dringend benötigen, kann Ihnen ein Schnellkredit helfen. Bei diesem
handelt es sich um eine Form des Ratenkredits. Den Unterschied machen die
besonders schnelle Bearbeitung und die zumeist schnelle Gewährung aus. Auf
Grund dessen wird der Schnellkredit auch als Sofortkredit oder Eilkredit
bezeichnet. Die Kreditsumme wird ihrem Konto in der Regel innerhalb von lediglich
zwei Tagen gutgeschrieben. Schnellkredite sind frei verfügbar und nicht
zweckgebunden. Eine Online-Abwicklung ist in der Regel möglich, dabei werden
die benötigten Nachweise per Post an die Bank gesendet. Da die Konditionen sich
bei den unterschiedlichen Kreditgebern häufig unterscheiden, ist ein Vergleich
ratsam. Hier können Sie einen Schnellkredit Vergleich durchführen, um den
besten Schnellkredit zu erhalten.
Ein Schnellkredit hat
viele Vorteile
Vor allem, wenn ungeplante Zahlungen anstehen, bietet sich
ein Schnellkredit an, um wieder an flüssige Mittel zu gelangen. Auch ist der
Kredit sinnvoll, wenn die Einkommenszahlung mal ausbleibt und ein gewisser
Zeitraum bis zu deren Eintreffen überbrückt werden muss. Im Vergleich zu einem
Dispositionskredit bietet ein Sofortkredit in der Regel die besseren Zinssätze.
Zudem können die hohen Dispozinsen so umgangen werden. Auch ist auf einem
Girokonto meist nur eine bestimmte Kreditlinie eingeräumt, bei Überschreitung
derselben fallen häufig weitere Gebühren an. Eine Überschreitung der
Kreditlinie ist auch nur nach Genehmigung durch die Bank möglich. Jedoch wird
auch beim Schnellkredit die Bonität des Kreditnehmers überprüft.
Die Tilgung des
Schnellkredits
Die Rückzahlung des Schnellkredits findet in monatlichen
Raten statt. Diese Zahlungen in gleichbleibender Höhe umfassen außer der
Tilgung auch die Zinsen. Zumeist sind auch Sondertilgungen möglich. Dabei
sollte aber darauf geachtet werden, dass die Bank keine zusätzlichen Gebühren
erhebt. Durch Sonderzahlungen verringert sich die Restschuld und der Eilkredit
kann zügiger getilgt werden und die Kreditlaufzeit verkürzt sich. Der
Kreditnehmer kann aber die Monatsraten entsprechend niedriger ansetzen.
Voraussetzungen für
einen Schnellkredit
Der Antragssteller des Schnellkredits muss volljährig sein.
Meist gilt auch ein Höchstalter von 60 bis 70 Jahren. Außerdem muss ein
Girokonto vorhanden sein, auf welchem regelmäßige Zahlungen eingehen. Den
Kreditinstituten dient ein Gehaltsnachweis als Sicherheit, wobei das
Nettogehalt für eine Bewilligung oberhalb der Pfändungsgrenze liegen sollte.
Zudem darf kein negativer Eintrag bei der Schufa vorliegen.